Autofahren ab 17 Jahren
Autofahren ab 17 Jahren – das musst du Wissen!
Ab dem 1. Januar 2021 darf du bereits im Alter von 17 Jahren mit dem
Autofahren beginnen! Zuerst musst du den Nothelferkurs absolvieren und den
Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons beantragen.
Frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag darfst du die
Theorieprüfung ablegen. Frühstens zur Praktischen Prüfung darfst du nach
einer 1-jährige Lernphase diese Regelung gilt für alle die unter 20 Jahre alt
sind!
Aktuell müssen Lernende mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre
im Besitz des Führerausweis ist, dass 23. Altersjahr vollendet hat und ihren
Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzt.
Vorsicht bei elektrischen Handbremsen
Bei Lernfahrten muss die Handbremse vom Beifahrersitz aus leicht erreichbar sein.
In Bezug auf elektrische Handbremsen herrscht Unsicherheit. Hier sind die wichtigen
Punkte zusammengefasst, die erfüllt sein müssen, damit Du auf Lernfahrten sicher
und korrekt unterwegs bist:
– Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne Blockieren der
Sicherheitsgurte erreichbar.
– Die elektronische Handbremse funktioniert während der Fahrt und kann über den
Taster dosiert und unterbrochen werden.
– Die elektronische Handbremse funktioniert auch bei Betätigung des Gaspedals.
– Die Bremswirkung der elektronischen Handbremse wird durch das Betätigen des
Gaspedals nicht unterbrochen.
– Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse ist dosier- und abstufbar.
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