Wie aus der Auflistung der Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen zu entnehmen ist, ist es ab 2021 möglich:
- ab 14 Jahren Motorfahrräder Kategorie M (Mofa) zu fahren.
- ab 15 Jahren den LFA für Kleinmotorräder 4 kW bis 45 km/h zu beantragen…
- ab 16 Jahren, den LFA für Motorräder bis 125ccm/11kW zu beantragen…
- ab 17 Jahren den LFA für die Kategorie B/BE ( Auto) zu beantragen…
- ab 18 Jahren den LFA für Motorräder bis 35kW zu beantragen…
- ab 20 Jahren den LFA für Motorräder über 35kW zu beantragen……Der Direkteinstieg in die Motorradkategorie A ist nur noch über die Kat. A 35 kW möglich. Für die Kategorein A1 und A35kW sind 12 Std. Fahrausbildung (PGS) obligatorisch!