Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie ist das Formular “Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises” beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons einzureichen, frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Kategorie. Die Gesuchsformulare liegen auch bei den Einwohnerämtern sowie Polizeistationen auf. Nötig ist auch ein Sehtest beim Optiker, dieser darf max. 2 Jahre alt sein. Der Antrag muss noch von der Einwohnerkontrolle bestätigt werden (ID und 2 Fotos mitnehmen).
Der Lernfahrausweis und die Zulassungskarte zur praktischen Prüfung wird nach bestandener Basistheorie erteilt. Die Basistheorie ist ab 2021 unbefristet gültig. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet. Sie wird für die Kategorien A und A1 automatisch um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis über den Besuch der praktischen Grundschulung vorliegt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.