Rechtsvortritt – oder doch nicht?
Die Erfahrung zeigt, dass die Frage «Rechtsvortritt oder nicht?» eine der häufigsten Rechtsunsicherheiten von Fahrschülern, aber auch von Fahrlehrern und Experten ist. In einer zweiteiligen Artikelfolge versucht L-DRIVE, die häufigsten Rechtsvortrittssituationen und -unsicherheiten zu klären. Auch der geübte Fahrzeuglenker hat vielfach Probleme mit dem Rechtsvortritt. Insbesondere wer auf einer breiten Strasse fährt, meint oft zu Unrecht, vortrittsberechtigt zu sein. Deshalb ereignen sich in der Schweiz jährlich gegen 19 000 Unfälle bei Rechtsvortrittssituationen.
Nichtsdestotrotz hält das Bundesgericht am Rechtsvortritt fest und bekräftigt dies mit neulich ausgesprochenen Urteilen, wie z. B. BGE 6B_783/2008/ und andere. Gesetzliche Grundlagen SVG Art. 36 Abs. 2 Einspuren, Vortritt. Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt, Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben den Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei. VRV Art. 14 Abs. 1–5 Ausüben des Vortrittsrechtes Auszug: Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat die Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen, und wenn er warten muss, ist vor Beginn der Verzweigung zu halten.
VRV Art. 15 Abs. 3 Besondere Fälle des Vortritts Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garagenausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strasse den Vortritt gewähren. Ist die Stelle unübersichtlich, so muss der Fahrzeugführer anhalten. Wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen, die das Fahrmanöver überwacht. VRV Art. 41 Abs.2 Fusswege, Trottoirs – Muss mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt werden, so ist der Führer gegenüber den Fussgängern und Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten zu besonderer Vorsicht verpflichtet. Er hat ihnen den Vortritt zu lassen
30er-Zone, Wohnstrasse: Wenn nichts anderes signalisiert ist, gilt auch hier Rechtsvortritt.
VRV Art. 47 Abs. 5 Überschreiten der Fahrbahn Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben die Fussgänger den Fahrzeugen den Vortritt zu lassen.
Gestaltung von Rechtsvortrittsverzweigungen
Wie für vieles in der Schweiz gibt es auch für die Gestaltung eines «Rechtsvortrittsknotens» eine Norm: die VSS SN – 240 273 (Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute). Diese geht bei der Festlegung der Sichtweite bei Knoten mit Rechtsvortritt von der Annahme aus: «Bei der Vortrittsregelung Rechtsvortritt (…) kann davon ausgegangen werden, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit in den Knotenzufahrten soweit anpassen, dass sie vor der Konfliktstelle nötigenfalls anhalten können.» Die konkreten Werte für die Sichtweiten werden in Abhängigkeit von der signalisierten respektive möglichen Höchstgeschwindigkeit im Knoten festgelegt. Sie sollten bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h 20 m, bis 50 km/h 15 m und bei 20–30 km/h 10 m betragen. Die Sichtweiten werden von einem Punkt 2,5 m hinter der ideellen Wartelinie aus in beide Richtungen gemessen (Grafik S. 7).
Anmerkung: Bereits 1999 wurde in der bfu-Studie «Betrieb von Kreuzungen mit Rechtsvortritt» darauf hinge wiesen, dass die Beobachtungsdistanzen für die Sichtweiten zu gering seien.
Rechtsvortritt oder nicht?
Begegnungsfälle Die Problematik der Vortrittsregelung bei Gehwegüberfahrten lässt sich auf zwei Begegnungsfälle zurückführen. Begegnungsfall 1: Fahrzeug auf Querstrasse A – Fahrzeug auf Einmünder B (Grafik links) Beide Kanten des Gehweges (Randstein) sind durchgehend. Rechtlich: Fahrzeug A hat Vortritt vor Fahrzeug B, wenn letzteres über einen Gehweg fährt, «Kein Vortritt» auf der einmündenden Strasse signalisiert ist oder B aus einer Fabrik-, Hof- oder Garagenausfahrt, aus einem Feldweg, Radweg, Parkplatz, Tankstelle und dergleichen fährt. Trifft keiner der Fälle ein, so gilt der Rechtsvortritt. Begegnungsfall 2: Fahrzeuge – Fussgänger (Grafik rechts) Rechtlich: Der Fussverkehr ist vortrittsberechtigt, wenn er sich auf einem Gehweg, einem Fussgängerstreifen oder einem Fussgängerlängsstreifen befindet.
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Interessanter Beitrat aus dem man lernen kann. Ich musste schon mal einen Rechtsanwalt in Biel kontaktieren weil ich wegen Rechtsvortritt mit einer Busse bestraft wurde und ich nicht einverstanden war…
Das heikle an der Sache mit Gehweg bei einer Strasse die in eine Hauptstrasse einmündet und kein Stop oder Kein Vortritt Schild hat,und es Schnee auf der Verzweigung hat.Und der eindruck von Rechts vor links entsteht,ist da nicht die sicherheit gefragt?
Doch nochmals zuruck zum beruhmtesten Kreisel der Welt, zur Place Charles de Gaulle: Zwar ist dieser wichtige Knotenpunkt seit Langem durch Ampeln geregelt, doch gilt dies nur fur dessen Einfallsachsen, im Kreis gilt Rechtsvortritt. Entsprechend der Ampeltaktung wird rundum eine wilde Meute von Fahrzeugen aller Art auf die Kreisfahrenden losgelassen. Das Ganze ist naturlich begleitet von einem Hupkonzert und der hohen Wahrscheinlichkeit fur die Zuschauer, bei einer Kaltverformung von Karosserieblech live dabei zu sein. So gesehen ist der erste Kreisel der Autogeschichte bis heute auch der spektakularste.