Befahren von Autobahnen und Autostrassen bei Lernfahrten
Wann dürfen Lernfahrende die Autobahn oder Autostrasse benutzen? Mit dieser Frage wurde bereits jede Fahrlehrerin und jeder Fahrlehrer mehrfach konfrontiert. Für viele ist es schwer, darauf eine klare, korrekte und in der Praxis anwendbare Antwort zu geben. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wurde beim ASTRA und der Kantonspolizei St. Gallen nachgefragt
Verunsicherung bei Fahrschülern, Eltern und Fahrschulen
Der Teufel liegt wie bei manchen anderen Dingen bekanntlich im Detail. Dies auch bezüglich Punkt 4 von Art. 27 VRV. Der Begriff «prüfungsreif» ist irreführend und in der Praxis nicht anwendbar. Regelmässig treffen bei Fahrlehrerverbänden und Fahrlehrer: innen Anfragen von Privatpersonen ein, die sich darüber erkundigen, wann eine Person mit gültigem Lernfahrausweis der Kategorie B und insbesondere A1 125 ccm (ab 16 Jahren) Autobahnen und Autostrassen benutzen dürfen.
In der jahrelangen Handhabung bei den Fahrschulen wurde Prüfungsreife mit fortgeschrittenem Ausbildungsstadium definiert. Doch was bedeutet das genau? Ist eine Anmeldung zur Führerprüfung oder das Absolvieren der Lektion «Autobahn» relevant, um die Prüfungsreife zu erfüllen oder das fortgeschrittene Ausbildungsstadium zu erreichen?
Als problematisch zeigt sich die Autobahnbenutzung der Kategorie A1 125 ccm ab 16 Jahren, da in der obligatorischen Praktischen Grundschulung (PGS) das Thema Autobahn nicht behandelt wird…Details unter: Wann dürfen Lernfahrende die Autobahn oder Autostrasse benutzen? Mit dieser Frage wurde bereits jede Fahrlehrerin und jeder Fahrlehrer mehrfach konfrontiert. Für viele ist es schwer, darauf eine klare, korrekte und in der Praxis anwendbare Antwort zu gebe : Fahrlehrerportal (fahrlehrer-portal.ch)
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